Derzeit wird die DIN EN 12621 überarbeitet und durch eine Erweiterung der Anforderungen nach der Veröffentlichung für Förder- und Umlaufanlagen für flüssige Beschichtungsstoffe gelten. „Das ist ein breiteres Anwendungsspektrum, das für komplexe Farbversorgungen mit Ringleitungen genauso gilt wie für die direkte Versorgung vom Lackbehälter zur Lackierpistole“, erklärt Ulrich Siemers. Er ist CE-Beauftragter bei Rippert und arbeitet beim nationalen und beim internationalen Gremium der DIN EN 12621 mit. Im Zuge der Novellierung wurden u.a. die Struktur aktualisiert und – mit Blick auf die Sicherheit – zusätzliche Anforderungen formuliert. Dazu zählen beispielsweise die Positionsüberwachung der Rührwerksbehälter, die Einhausung von Farbversorgungsanlagen und die Vermeidung von elektrostatischen Aufladungen.
Für industrielle Lackierbetriebe sind zwei Bereiche besonders wichtig: die Schnittstellen der Farbversorgung zu den vorhandenen Einrichtungen und die Betriebsanleitung. Zu den Schnittstellen gehören z.B. der Anschluss zur Druckluftversorgung, zum Applikationsgerät oder zum Rückgewinnungssystem. In Teil 6 sind die Anforderungen an die Betriebsanleitung formuliert, aus denen sich wiederum Pflichten für die Anwender ergeben. Dazu zählen u.a. das Lesen der Betriebsanleitung, die Unterweisung der Mitarbeiter und die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments. Weiterhin müssen Lackierbetriebe möglicherweise vor Inbetriebnahme der Farbversorgung eine Prüfung gemäß BetrSichV oder nach AwSV durchführen lassen. „Generell gilt: Ist die Betriebsanleitung übergeben, gilt sie als gelesen“, so Siemers. Das ist wichtig, um die Farbversorgungsanlage bestimmungsgemäß zu verwenden und Bedienungsfehler zu vermeiden.
Die Schlussumfrage für die novellierte Norm soll im 2.Quartal 2024 beginnen. Die Veröffentlichung ist für Anfang 2025 vorgesehen.